Die Voraussetzung für eine Beteiligung
Die SWG beteiligt sich an innovativen, technologieorientierten Existenzgründern und Unternehmen. Die jeweiligen Technologieunternehmen sollten nicht älter als 10 Jahre sein und nicht mehr als 250 Beschäftigte haben.
Der Jahresumsatz des Unternehmens sollte 50 Millionen Euro nicht überschreiten oder seine Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro betragen.
Außerdem dürfen nicht mehr als 25 % des Stammkapitals von Unternehmen gehalten werden, die die genannten Größenmerkmale übertreffen. Eine individuelle Anpassung der Kriterien ist möglich, wenn das Konzept und das Vorhaben dies rechtfertigen.