Die SWG engagiert sich in der Regel in Form einer stillen Beteiligung, die auf 10 Jahre begrenzt ist. Am Ende der Beteiligungsdauer ist die Beteiligung vom Unternehmen zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung der Beteiligung ist jederzeit möglich.
Die SWG beteiligt sich in Einzelfällen auch in der Kombination aus offener und stiller Beteiligung. In jedem Fall ist die Beteiligung befristet.