Eine Vergütung der SWG für die stille Beteiligung ist vom Einzelfall abhängig. Die Vergütung besteht aus einer festen Komponente und einer vom Erfolg des Unternehmens abhängigen Komponente.
Die erfolgsabhängige Komponente wird individuell festgelegt und orientiert sich an dem Unternehmen und seiner Leistungskraft.
Darüber hinaus fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2% der Beteiligungssumme an, die erst beim Zustandekommen der Beteiligung in Rechnung gestellt wird.
Alle Einzelheiten einer Beteiligung sind flexibel und werden vertraglich fixiert.